- Automatenmissbrauch
- Straftatbestand, das ⇡ Erschleichen von Leistungen eines Automaten in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten (§ 265a StGB) betreffend.- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften (z.B. ⇡ Betrug) mit schwerer Strafe bedroht ist. Der ⇡ Versuch ist strafbar.
Lexikon der Economics. 2013.